• Niederlassung Weiden i.d. Oberpfalz

    Niederlassung Weiden i.d. Oberpfalz

    Dr.-Pfleger-Str. 28 | 92637 Weiden

    Telefon: 0961 / 799 099 4 - 0
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    Mo. bis Do.: 8.00 bis 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 bis 15.00 Uhr

Ihre Ansprechpartner

Birgit Stengel

Birgit Stengel

Niederlassungsleitung
+49 961 799 099 4 -10
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Juliane Paur

Juliane Paur

Disposition & Vertrieb
+49 961 799 099 4 -12
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Elektroanlageninstallateur / Energieanlagenelektroniker (w/m/d)

Stellenart: Vollzeit (ca. 40 Std./Wo.) | Arbeitsort: 92637 Weiden | Stellen-ID: 586 | Veröffentlicht: 11. Juni 2026

Stellenprofil

Stellen-Profil:
  • Qualifikation: Berufsausbildung nötig / Erfahrungen von Vorteil auch im Bereich Haustechnik wünschenswert
  • Lohn: ab 20,00 €/Std + Fahrgeld bei auswärtigen Mitarbeitern / Autom. Lohnerhöhung laut Branchentarif
  • Arbeitszeiten: 7:00 - 15:30 Uhr - Montag bis Freitag
  • Mit öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar / Eigenes Auto benötigt bei Wohnort außerhalb Weiden
  • Aufgaben: Störungsbeseitung an Maschinen und Anlagen / Haustechnik

Stellenbeschreibung & Infos

Die Stelle ist langfristig vorab im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu besetzen, mit Option auf Übernahme beim Kundenunternehmen.

Tätigkeiten & Aufgaben

  • Wartung und Reparatur von Anlagen und Maschinen
  • Erfahrung im Bereich der Haustechnik

Benötigte Qualifikationen

  • abgeschlossene Ausbildung
  • erste Berufserfahrung
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. B2)
  • Körperlich fit und Belastbar
  • Pünktlichkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
  • Führerschein und PKW bei auswärtigen Mitarbeitern

Wir bieten Ihnen

  • unbefristeten Arbeitsvertrag
  • Bezahlung nach Qualifikation und Erfahrung ab 20,00 Euro / Std. lt. GVP-Tarifvertrag
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Bereitsstellung von Schutz- und Arbeitskleidung
  • Gutes Onbording im Kundenunternehmen

Im Rahmen von Einsätzen bei Kunden bei denen der Branchentarif im Bereich Metall/Elektro anwendung findet, entstehen folgende Branchentarifzuschläge:
nach der 6. Woche: 15% des Grundlohns*
nach dem 3. Monat: 20% des Grundlohns*
nach dem 5. Monat: 30% des Grundlohns*
nach dem 7. Monat: 45% des Grundlohns*
nach dem 9. Monat: 50% des Grundlohns*
nach dem 15. Monat: 65% des Grundlohns**
* Tarifvertragliche kann im Rahmen eines Vergleichsentgelts beim Kunden eine Deckelung/Begrenzung des Branchenzuschlags eintreten.
** in der letzten Stufe ist laut Tarifvertrag keine Decklung möglich, es wird der volle Branchenzuschlag gezahlt!

Ihr Weg zu uns


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