• Niederlassung Weiden i.d. Oberpfalz

    Niederlassung Weiden i.d. Oberpfalz

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Birgit Stengel

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Juliane Paur

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Kelly Wölfl

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Teamassistenz Disposition & Vertrieb
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Helfer Metallbearbeitung / Schleifen (w/m/d)

Stellenart: Vollzeit (ca. 40 Std./Wo.) | Arbeitsort: 92706 Luhe-Wildenau | Stellen-ID: 397 | Veröffentlicht: 18. Juni 2024

Stellenprofil

Stellen-Profil:
  • Qualifikation: Ausbildung oder Kenntnisse im Metallbereich von Vorteil
  • Lohn: ab 14,50 Euro / Std. + Fahrgeld + Schichtzulagen / Autom. Lohnerhöhung laut Branchentarif
  • Arbeitszeiten: 06:00 - 14:00 Uhr / 14:00 - 22:00 Uhr, Nachtschicht bei Bedarf
  • Führerschein und PKW benötigt
  • Aufgaben: Metallbearbeitung nach Anweisung / Schleifen der Metallteile

Stellenbeschreibung & Infos

Die Stelle ist vorab im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu besetzen, bei kontant guter Leistung langfristig mit Option auf Festanstellung.
Einarbeitung findet in der Tagschicht statt, dann Wechsel in die 2-Schicht / wochenweiser Wechsel

Tätigkeiten & Aufgaben

  • Metallbearbeitung nach Anweisung
  • Schleifen und Entgraten der Teile
  • alle anfallenden Arbeiten in der Werkhalle

Benötigte Qualifikationen

  • handwerkliches Geschick
  • bestenfalls schon Erfahrung im Metallbearbeitungsbereich
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift / mindestens B1
  • Motivation, Qualitätsbewusstsein und Teamfähigkeit
  • Körperlich fit, belastbar und bereit Neues zu lernen
  • Pünktlichkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit

Wir bieten Ihnen

Im Rahmen von Einsätzen bei Kunden bei denen der Branchentarif im Bereich Metall/Elektro anwendung findet, entstehen folgende Branchentarifzuschläge:
nach der 6. Woche: 15% des Grundlohns*
nach dem 3. Monat: 20% des Grundlohns*
nach dem 5. Monat: 30% des Grundlohns*
nach dem 7. Monat: 45% des Grundlohns*
nach dem 9. Monat: 50% des Grundlohns*
nach dem 15. Monat: 65% des Grundlohns**
* Tarifvertragliche kann im Rahmen eines Vergleichsentgelts beim Kunden eine Deckelung/Begrenzung des Branchenzuschlags eintreten.
** in der letzten Stufe ist laut Tarifvertrag keine Decklung möglich, es wird der volle Branchenzuschlag gezahlt!

Ihr Weg zu uns


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